Die Wertermittlung von Bäumen und Sträuchern als Schutz- und Gestaltungsgrün der Methode Koch erfolgt nach dem Sachwertverfahren.
Hierbei werden stets die in der Vergangenheit bereits entstandenen Herstellungskosten des Baumes (nach dem Sachwertverfahren der Grundstückswertermittlung) berechnet und der Zeitwert, unter Abzug eventuell zum Schadenszeitpunkt gegebener Wertminderungen, ermittelt.
Die Methode Koch wurde vom Bundesgerichtshof in dem bekannten Kastanienbaumurteil vom 13.5.1975 in allen Einzelheiten für Schadensersatzfälle anerkannt und später wieder durch Beschluss des BGH vom 7.3.1989 bestätigt. Dem ist die Rechtsprechung bis heute gefolgt.